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Regelungen bei nicht AGB-konformen Einlieferungen
Nach Auffassung der Deutschen Post AG sorgen nichtmaschinenfähige bzw. nichtmaschinenlesbare Sendungen in den Briefzentren für erheblichen Mehraufwand. Bislang waren zwar die AGB konkret hierzu gefaßt, allerdings waren die Regelungen bei Nichteinhaltung hierzu nicht immer eindeutig. Gerade diese Regelungen bei Nichteinhaltung sind nun konkretisiert worden und werden sicher auch in diesem Rahmen angewendet!
1. Sendungen im Standardformat :
Bei Nichtmaschinenfähigkeit und Nichteinhaltung der Gestaltung der Aufschriftseite, werden die Sendungen Infopost/Infobrief mit dem Kompaktentgelt abgerechnet!
Sind Sendungen nicht maschinell lesbar wird ein zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst erhoben.
Für Sendungen die nicht maschinenfähig und nicht maschinell lesbar sind wird das Kompaktentgelt und ein zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst. erhoben
2. Sendungen im Kompakt-, Groß- und Maxiformat :
(in jedem Fall muß vor der Annahme eine Sondergenehmigung eingeholt werden)
Bei Nichtmaschinenlesbarkeit wird ein zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst. erhoben.
Sind Sendungen nicht stapelbar wird ein zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst. erhoben.
Treffen beide Fälle zu werden beide Entgelt zusammengezählt und ein um 0,06 Euro je Sendung zzgl. Mwst. erhöhtes Entgelt abgerechnet.
3. gültig für alle Formate :
(in jedem Fall muß vor der Annahme eine Sondergenehmigung eingeholt werden)
Frankierzone nicht freigehalten (bei Verwendung des verkürzten Frankiervermerks), zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst.
Frankiervermerk im Negativdruck, zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst.
4. Infopostsendungen ohne Umhüllung (sog. "offener Versand") :
Bei Nutzung des verkürzten Frankiervermerks kann die Anschrift in der rechten oberen Ecke auch in der Frankierzone stehen. Steht die Anschrift links muß die Frankierzone rechts davon dennoch frei bleiben.
Die "Ruhezone" um die Anschrift muß 2 cm betragen.
Bei Nichteinhaltung der Ruhezone wird ein zusätzliches Entgelt von 0,03 Euro je Sendung zzgl. Mwst. erhoben.
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